„Arbeitsschutz? Darum kümmert sich doch die Fachkraft für Arbeitssicherheit (FASI).“
Das stimmt nur bedingt, denn verantwortlich ist, mit oder ohne FASI, immer die Geschäftsführung. Auch eine Fachkraft für Arbeitssicherheit kann nur bei der Umsetzung der Vorgaben aus dem Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) und dem Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) unterstützen, enthebt aber nicht die Geschäftsführung und Führungskräfte von der gesetzlichen Verantwortung.
Unternehmer /-innen, Geschäftsführer /-innen, betriebliche Führungskräfte und Betriebsratsmitglieder, die auf Grund Ihrer Verantwortung im Arbeitsschutz fundiertes Fachwissen aufbauen möchten.
Keine Reise- und Übernachtungskosten für ihre Mitarbeiter – Schulung am Gerät, an welchem später gearbeitet wird – Mitarbeiter identifizieren sich besser mit den Betriebsmitteln, da firmeneigene Betriebsmittel zum Einsatz kommen)
(Bitte geben Sie an: Unternehmensname, Unternehmenssitz, Anzahl Teilnehmer, Wunschtermin)
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