Der Sicherheitsbeauftragte hat eine zentrale Rolle in der Sicherheitsarbeit eines Unternehmens: Er unterstützt den Unternehmer bei der Durchführung von Maßnahmen zur Verhütung von Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren.
Daneben gibt er Anstöße für die Verbesserung der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes und klärt die Mitarbeiter über mögliche Gefahren auf. Er ist im Betrieb ein vielfach gefragter Ansprechpartner. Deshalb kommt es in dieser Funktion nicht nur auf Engagement und Zuverlässigkeit an, sondern auch auf die Kenntnis der Vorschriften und auf das entsprechende Fachwissen.
Unternehmen mit mehr als 20 Mitarbeitern sind nach § 22 des Sozialgesetzbuchs VII verpflichtet, einen Sicherheitsbeauftragten zu bestellen. Je nach Betriebsgröße und Gefährdungen sind sogar weitere Sicherheitsbeauftragte erforderlich. Dies legt der Arbeitgeber mithilfe der Gefährdungsbeurteilung fest. Aber auch in kleineren Unternehmen bewährt sich der Einsatz eines Sicherheitsbeauftragten: Die Erfahrung zeigt, dass damit die Unfallhäufigkeit deutlich reduziert werden kann.
In dieser Ausbildung zum Sicherheitsbeauftragten vermittelt Ihnen ein ausgewiesener Experte nicht nur die notwendigen Kenntnisse, die Sie für Ihre Aufgabe benötigen. Er gibt Ihnen – dank seiner langjährigen Praxiserfahrung – ein Gespür für die Fallstricke und Feinheiten in der Arbeitssicherheit und im Gesundheitsschutz. So werden Sie, nicht nur auf dem Papier, ein geschätzter Ansprechpartner für Sicherheitsfragen in Ihrem Betrieb.
Keine Reise- und Übernachtungskosten für ihre Mitarbeiter – Schulung am Gerät, an welchem später gearbeitet wird – Mitarbeiter identifizieren sich besser mit den Betriebsmitteln, da firmeneigene Betriebsmittel zum Einsatz kommen)
(Bitte geben Sie an: Unternehmensname, Unternehmenssitz, Anzahl Teilnehmer, Wunschtermin)
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