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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Stand: 01.01.2022 - für Dienstleistungen der Firma                                                 Download AGB´s

 

AB Arbeitsschutz GmbH
Buchenweg 4
89340 Leipheim

Tel.: +49 (0) 8221 / 3671 240
E-Mail: info (at) ab-arbeitsschutz.de
Amtsgericht Memmingen HRB 17242

 

1.       Geltungsbereich

1.1    Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Rechtsgeschäfte der Dienstleistungsfirma AB Arbeitsschutz GmbH – nachstehend Dienstleister genannt – mit seinem Vertragspartner – nachstehend Auftraggeber – genannt.

1.2    Soweit einzelvertragliche Regelungen bestehen, welche von den Bestimmungen dieser AGB abweichen oder ihnen widersprechen, gehen die einzelvertraglichen Regelungen vor.

 

2.       Vertragsgegenstand

2.1    Die Vertragsparteien vereinbaren die Zusammenarbeit gemäß der spezifischen, individual-vertraglichen Vereinbarung. Ein Arbeitsvertrag ist von den Parteien nicht gewollt und wird nicht begründet.

2.2   Für die Abgaben der Sozialversicherung oder steuerliche Belange trägt der Dienstleister selbst Sorge und stellt den Auftraggeber von eventuellen Verpflichtungen frei.

2.3    Es steht dem Dienstleister frei, auch für andere Auftraggeber tätig zu werden.

 

3.       Zustandekommen des Vertrages

3.1    Das Vertragsverhältnis für die Dienstleistungen kommt durch Erteilung eines Auftrags durch den Auftraggeber (Vertragsangebot) und dessen Annahme durch den Dienstleister (Auftragsbestätigung) zustande. Der Auftraggeber ist an die Erteilung des Auftrages (Vertragsangebot) vier Wochen gebunden.

3.2    Der Gegenstand des Vertrages bzw. die genaue Aufgabenbezeichnung ist im schriftlichen Auftrag (Vertragsangebot) beschrieben.

 

4.       Vertragsdauer und Kündigung

4.1    Der Vertrag tritt mit dem auf der Auftragserteilung genannten Datum in Kraft und gilt auf unbestimmte Zeit.

4.2    Die Laufzeit für die sicherheitstechnische und / oder arbeitsmedizinischen Betreuung beträgt 24 Monate und verlängert sich automatisch um jeweils ein weiteres Jahr, sofern der Vertrag nicht 3 Monate vor Vertragsende von einem der beiden Vertragspartner gekündigt wurde. Eine Kündigung hat schriftlich zu erfolgen.

4.3    Eine fristlose Kündigung aus wichtigem Grunde ist möglich. Ein wichtiger Grund liegt beispielsweise vor, wenn

  • der Auftraggeber mit zwei fälligen, aufeinander folgenden Zahlungen im Verzug ist und nach Ablauf einer angemessenen Nachfrist nicht leistet
  • der Auftraggeber nach Abschluss des Vertrages in Vermögensverfall gerät (Zahlungsunfähigkeit, Insolvenz), es sei denn, es wurde bereits ein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt.

 

5.       Leistungsumfang, Pflichten der Vertragspartner

5.1    Die vom Dienstleister zu erbringenden Leistungen umfassen in der Regel die detailliert aufgelisteten Aufgaben, gemäß dem vom Auftraggeber erteilten Auftrag (Vertragsangebot).

5.2    Der Dienstleister wird den Auftraggeber in periodischen Abständen über das Ergebnis seiner Tätigkeit in Kenntnis setzen. Die Vertragspartner können im Vertrag einen Zeitplan für die Leistungserbringung und einen geplanten Endtermin für die Beendigung von Dienstleistungen vereinbaren.

5.3    Ist dem Dienstleister die vertraglich geschuldete Erbringung eines Auftrags tatsächlich nicht möglich, so hat er den Auftraggeber unverzüglich darüber in Kenntnis zu setzen.

5.4    Der Dienstleister stellt die zur Leistungserbringung erforderlichen Gerätschaften und das nötige Personal, sofern der Auftraggeber nicht über entsprechendes Gerät oder Räumlichkeiten verfügt, es sein denn individualvertraglich ist etwas anderes vereinbart (Vertragsangebot). Die Parteien sind bemüht, nach bestem Wissen und Gewissen den Vertragspartner bei der Erbringung der jeweiligen Verpflichtung durch Überlassen von Informationen, Auskünften oder Erfahrungen zu unterstützen, um einen reibungslosen und effizienten Arbeitsablauf für beide Parteien zu gewährleisten.

5.5    Jeder der Vertragspartner kann beim anderen Vertragspartner in schriftlicher Form Änderungen des vereinbarten Leistungsumfangs beantragen. Nach Erhalt eines Änderungsantrags wird der Empfänger prüfen, ob und zu welchen Bedingungen die Änderung durchführbar ist und dem Antragsteller die Zustimmung bzw. Ablehnung unverzüglich schriftlich mitteilen und gegebenenfalls begründen. Erfordert ein Änderungsantrag des Auftraggebers eine umfangreiche Überprüfung, kann der Überprüfungsaufwand hierfür vom Dienstleister bei vorheriger Ankündigung berechnet werden, sofern der Auftraggeber dennoch auf der Überprüfung des Änderungsantrages besteht. Ggf. werden die für eine Überprüfung und/oder eine Änderung erforderlichen vertraglichen Anpassungen der vereinbarten Bedingungen und Leistungen in einer Änderungsvereinbarung schriftlich festgelegt und kommen entsprechend diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen zustande.

 

6.       Preise und Zahlungsbedingungen

6.1    Dienstleistungen werden zu dem im individuellen Vertrag aufgeführten Festpreis nach Beendigung oder bei Vereinbarung der Vergütung auf Zeit- und Materialbasis monatlich fällig und berechnet, soweit nicht im Vertrag eine andere Rechnungsstellung vereinbart ist (Vertragsangebot).

6.2    Angegebene Schätzpreise für Dienstleistungen auf Zeit- und Materialbasis, insbesondere in Kostenvoranschlägen sind unverbindlich. Die einer Schätzung zugrunde liegenden Mengenansätze beruhen auf einer, nach bestem Wissen durchgeführten Bewertung des Leistungsumfangs.

6.3    Die Umsatzsteuer wird mit dem zur Zeit der Leistung geltenden Umsatzsteuersatz in Rechnung gestellt.

6.4    Rechnungen sind bei Erhalt ohne Abzug zahlbar. Ist der Rechnungsbetrag nicht innerhalb von 30 Tagen nach dem Rechnungsdatum eingegangen, ist der Dienstleister berechtigt Verzugszinsen geltend zu machen. Die Verzugszinsen betragen 8,17 % über dem zur Zeit der Berechnung geltenden Basiszinssatz.

 

7.       Haftung

7.1    Bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen von vertragswesentlichen Pflichten, durch deren Verletzung die Durchführung des Vertrags gefährdet wird, beschränkt sich die Haftung des Dienstleisters sowie dessen Erfüllungsgehilfen auf den vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschaden.

7.2    Bei leicht fahrlässiger Pflichtverletzung von nicht vertragswesentlichen Pflichten, durch deren Verletzungen die Durchführung des Vertrages nicht gefährdet wird, haftet der Dienstleister wir sowie dessen Erfüllungsgehilfen nicht.

7.3    Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen betreffen nicht Ansprüche des Kunden aus Produkthaftung. Weiter gelten die Haftungsbeschränkungen nicht bei, dem Dienstleister zurechenbaren Körper- und Gesundheitsschäden oder bei Verlust des Lebens des Kunden.

7.4    Der Kunde stellt den Dienstleister von allen Nachteilen frei, die dem Dienstleister durch Dritte wegen schädigender Handlungen des Kunden – gleichgültig ob vorsätzlich oder fahrlässig – entstehen können.

 

8 Online-Streitbeilegung

http://ec.europa.eu/consumers/odr/ 

Wir sind nicht verpflichtet und auch nicht bereit, vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

 

9. Nutzungsrechte

Wir räumen dem Kunden das nicht ausschließliche, jedoch inhaltlich, räumlich und zeitlich unbeschränkte Nutzungsrecht an allen von uns im Rahmen der jeweiligen Schulung gefertigten Werken (Texte, Gestaltungsvorschläge, Schulungsmaterialien und –unterlagen wie Teilnehmermappen) ein.

 

10. Datenschutz

Die aktuellen Datenschutzhinweise können Sie jederzeit auf unserer Homepage www.ab-arbeitsschutz.de/datenschutzerklärung einsehen.

 

11. Schlussbestimmungen

12.1     Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Bei Verbrauchern, die den Vertrag nicht zu beruflichen oder überwiegend gewerblichen Zwecken abschließen, gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als nicht der gewährte Schutz durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, entzogen wird. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden keine Anwendung.

12.2    Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag der Geschäftssitz des Dienstleisters. Dasselbe gilt, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sind.

12.3    Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrags mit dem Kunden einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.