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Kranschulung gem. DGUV Vorschrift 52 (ehem. BGV D6)

Kranschulung / Kranunterweisung für Hallen- / Portalkrane, Turmdrehkrane, Ladekrane

Jeder Unternehmer haftet für Mitarbeiter, die diesen Nachweis nicht erbringen. Auch sie selbst sind als Unternehmer verpflichtet, diese Eignung nachzuweisen.

  • Grundsätze der Prävention, DGUV Vorschrift 1 § 4
  • Vorschriften zum Betrieb von Kranen, DGUV Vorschrift 52 (ehem. BGV D6)
  • Winden, Hub- und Zuggeräte, DGUV Vorschrift 54 (ehem. BGV D8)
  • Lastaufnahmeeinrichtungen im Hebezeugbetrieb, DGUV Regel 100-500 (ehem. BGR 500)

 

Die Schulung Ihres Kranpersonals ist eine von der Berufsgenossenschaft geforderte Sicherheit!
Die Kontrollen werden verstärkt.

Der Kranführerschein ist  gesetzlich vorgeschrieben für selbstständiges Führen und Instandhalten von Kranen, soweit es sich nicht um handbetriebene Krane handelt. Der Befähigungsnachweis kann nur im Rahmen eines Kranführerlehrgangs erworben werden. Wir schulen mit langjähriger Erfahrung Krane nach UVV „Krane“ . Neben dem erstmaligen Lehrgang sind sowohl für LKW-Ladekrane, als auch für Hallenkrane, jährliche Unterweisungen vorgeschrieben.

Mitgeltende Vorschriften: 

  • Vorschriften zum Betrieb von Kranen, DGUV Vorschrift 52 (BGV D6)
  • Winden, Hub- und Zuggeräte, DGUV Vorschrift 54 (BGV D8)
  • Lastaufnahmeeinrichtungen im Hebezeugbetrieb, DGUV Regel 100-500 (BGR 500)

Zur Unterweisung gehören außer einer theoretischen Wissensvermittlung die Gelegenheit zum Erwerb einer ausreichenden Fahrpraxis sowie der Fähigkeit, Mängel zu erkennen, die die Arbeitssicherheit gefährden. Turmdrehkranführer gelten als unterwiesen, wenn sie an der Prüfung nach der Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss geprüfter Baumaschinenführer (Hochbau) oder an einem Kranführerlehrgang nach den „Grundsätzen für Auswahl, Unterweisung und Befähigungsnachweis von Kranführern“ mit Erfolg teilgenommen haben. 

SCHULUNGEN & JÄHRLICHE UNTERWEISUNG KRANE

SCHULUNGEN & JÄHRLICHE UNTERWEISUNG KRANE NACH DGUV Vorschrift 52 (ehem. BGV D6)

 

Die berufsgenossenschaftliche Vorschrift DGUV Vorschrift 52, DGUV Vorschrift 54 verpflichtet Unternehmen, welche Kranführer beschäftigen, ihre Mitarbeiter eine Prüfung bei autorisierten Personen absolvieren zu lassen. In unserem ein- bis zweitägigen Kurs (je nach Vorkenntnissen) bieten wir Ihnen die Ausbildung Ihrer dafür vorgesehenen Mitarbeiter an. Neben der erstmaligen Schulung sind von der Berufsgenossenschaft für alle Kranführer jährliche Unterweisungen vorgeschrieben.

Alle Mitarbeiter, welche die Befähigung zum Kranfahren (Kranführerschein für LKW-Ladekrane oder Hallenkrane) erworben haben und mit Kranen arbeiten, sind verpflichtet, an einer jährlichen Unterweisung für Kranführer nach DGUV Vorschrift 52 (ehem. BGV D6) teilzunehmen. Die von uns angebotene Schulung vermittelt die Inhalte nach DGUV Vorschrift 52 (ehem. BGV D6) in einem halb- bis eintätigen Seminar. Die Teilnahme wird durch eine Eintragung im Kranführerschein dokumentiert.

 

ZIELGRUPPE

Alle Mitarbeiter, die mindestens 18 Jahre alt sind, über eine erforderliche geistige und körperliche Eignung verfügen und die für eine betriebliche Nutzung von Kranen (Hallen- / Portalkrane, Turmdrehkrane, Ladekrane) vorgesehen sind.

 

Bitte beachten Sie, dass zusätzlich Reiskosten anfallen bei Inhouse-Schulungen.

SCHULUNGSINHALTE GRUNDSCHULUNG

  • Behandlung von rechtlichen Grundlagen
  • Vorschriften zum DGUV Vorschrift 52 (ehem. BGV D6)
  • Unfallverhütungsvorschrift für Winden- Hub- und Zuggeräte sowie Seilblöcke DGUV Vorschrift 54 (ehem. BGV D8)
  • Einrichtungen zur Lastenaufnahme im Hebezeugbetrieb DGUV Regel 100-500 (ehem. BGR 500)
  • Aufgaben und Pflichten eines Kranführers
  • tägliche Einsatzprüfung, persönliche Schutzeinrichtung
  • Technische Grundlagen
  • Anschlagen, Absetzen und Verfahren von Lasten. Anschlagmittel
  • Schriftliche Abschlußprüfung

 

SCHULUNGSINHALTE JÄHRLICHE UNTERWEISUNG

  • Aktuelle Themen aus dem Unternehmen
  • Analyse von Unfällen und Fehlverhalten anhand von Beispielen
  • Überblick über rechtliche Neuerungen
  • Beachten von Betriebsanleitungen und Betriebsanweisungen
  • Verkehrsregeln und Verkehrswege
  • Auffrischung der Kenntnisse und Fertigkeiten

 

KOSTEN SCHULUNG (pro Teilnehmer)

1 Tag    mind. 8 max. 15 TN     165,00 EUR netto (250,80 EUR brutto) mit Vorkenntnissen
2 Tage  mind. 8 max. 15 TN     300,00 EUR netto (357,00 EUR brutto) ohne Vorkenntnissen

 

KOSTEN UNTERWEISUNG (pro Teilnehmer)

1/2 Tag  mind. 8 max. 15 TN     89,00 EUR netto (250,80 EUR brutto)

IHRE VORTEILE VON INHOUSE SCHULUNGEN

Keine Reise- und Übernachtungskosten für ihre Mitarbeiter – Schulung am Gerät, an welchem später gearbeitet wird – Mitarbeiter identifizieren sich besser mit den Betriebsmitteln, da firmeneigene Betriebsmittel zum Einsatz kommen)

(Bitte geben Sie an: Unternehmensname, Unternehmenssitz, Anzahl Teilnehmer, Wunschtermin)